Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
16.01.2025
Löschungsankündigung
08.10.2024
Entscheidungen im Verfahren
16.07.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
16.07.2024
Sonstiges
18.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.05.2024
Sonstiges
21.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
09.10.2023
Sonstiges
01.02.2023
Eröffnungen
10.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
12.01.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
03.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
18.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
11.05.2017
Neueintragungen